Wir beraten Sie vor Einleitung eines Verfahrens, dem Abschluss von Verträgen oder anderen Verpflichtungen Ihrerseits gegenüber Dritten. Um darüber entscheiden zu können, ob die von Ihnen beabsichtigten rechtlichen Schritte zweckmäßig sind und Aussicht auf Erfolg haben, sind detaillierte Kenntnisse der entsprechenden Gesetze, ihrer letzten Änderungen und ihrer Auslegung durch die Gerichte absolut erforderlich.
Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen und/oder Transaktionen und finden die für Ihre Situation geeignetste Lösung. Bei Bedarf setzen wir die Verträge auf, durch die Sie sich rechtlich binden, sei es im Privatbereich (Mietverträge, Kredite usw.) oder im beruflichen Umfeld (u.a. Handels- und Geschäftsverträge).
Wir verteidigen Sie vor allen Gerichten (Zivil-, Straf-, Verwaltungs- oder Sozialgericht), während des gesamten Instanzenzugs, unabhängig davon, ob sie Geschädigter oder Beschuldigter sind, ob gegen Sie eine Klage eingereicht wurde oder Sie selbst Klage erheben möchten.
Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den folgenden Bereichen:
Individuelle und kollektive Arbeitsbeziehungen
Bei Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden erlaubt eine schnelle Rechtshilfe Ihnen, Ihren Vertragspartner zur Einhaltung seiner Pflichten anzuhalten und Forderungen einzutreiben.
Unsere Kanzlei berät und verteidigt ihre Mandanten in allgemeinen Wirtschaftsstreitigkeiten, insbesondere in den Bereichen: