Die Honorare werden nach geleisteter Arbeit, Aufwand und Dringlichkeit berechnet, wobei der Aufwand vom Schwierigkeitsgrad des Dossiers abhängt.
Wir können auf Anfrage einen vorläufigen Kostenvoranschlag erstellen, der Ihre finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt.
Wenn es die Umstände gestatten, können wir Ihnen eine Honorarvereinbarung oder eine Abonnementübereinkunft anbieten.
Die erste Beratung wird mit 200 € zzgl. MwSt. in Rechnung (45-60 Minuten).
Zusätzlich zu den Honoraren, i.e. der Vergütung der Dienstleistungen des Anwalts, verrechnen wir auch die uns entstandenen beruflichen Kosten.
Bei Eröffnung des Dossiers fordern wir von Ihnen eine Vorschusszahlung an. Damit werden erste Kosten und Leistungen unserer Kanzlei abgedeckt. Ist dieser Vorschuss aufgebraucht, wird auf Basis der noch ausstehenden Aufwendungen pro Etappe eine neue Vorschusszahlung nachgefordert, dies bis zur Schließung der Akte.
Eine zusammenfassende Endabrechnung aller Leistungen und Kosten wird Ihnen systematisch nach Schließung der Akte zugestellt.
Auslagen und Kosten, deren Zahlung die Kanzlei im Voraus geleistet hat (Kosten für Gerichtsvollzieher, Schreibkosten, Zustellungskosten – Postbrief oder Einschreiben –, Kosten für Übersetzungen usw.) werden einzeln aufgeführt.
Diese zusammenfassende Rechnung erlaubt es Ihnen, nachzuvollziehen, welche Honorare und Kosten entstanden sind, und liefert Ihnen genaue Angaben zu den erbrachten Leistungen.